BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Hund anmelden (Stadt Zerbst/Anhalt)


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

  • Sie halten einen Hund

  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Gebühr: 10,00 EUR - 50,00 EUR
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung
Gebühr: 10,00 EUR - 50,00 EUR
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes

Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.